Unter gefährlichen Schulden versteht man Schulden, die die Existenz bedrohen oder nachhaltige Konsequenzen zur Folge haben können:
Miete/Strom/Heizung/Gas
Ein bestehender Mietvertrag kann bei Mietrückständen gekündigt werden und im schlimmsten Fall kann es zu einer gerichtlich angeordneten Delogierung kommen. Bezahlen Sie Strom- oder Heizungskosten nicht, können diese abgeschaltet werden. Sollten Sie in diesem Bereich Rückstände haben, wenden Sie sich umgehend an die WOG Wohnungssicherung der Caritas.
Geldstrafen
Bezahlen Sie angeordnete Geldstrafen nicht, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe über Sie verhängt werden. Sollten Sie nicht den gesamten Betrag der Strafe zahlen können, setzen Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung und vereinbaren Sie leistbare Ratenzahlungen.
Ersatzfreiheitsstrafen werden regelmäßig bei Verwaltungs-, Finanz- und Gerichtsstrafen verhängt.
Alimente
Auch die Zahlung des laufenden Unterhalts gehört zu den Verpflichtungen, die regelmäßig geleistet werden müssen. Unterhaltsrückstände können zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.
Kontoüberziehung
Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Gehaltskonto immer im Haben führen. Im Zusammenhang mit Zahlungsproblemen bzw. Lohnexekution kann es sonst dazu führen, dass Sie über Ihr Existenzminimum nicht verfügen können.
Sind Ihnen Rückzahlungen möglich, zahlen Sie zuerst immer die gefährlichen Schulden!
Die Höhe des Existenzminimums wird für jede Person individuell errechnet. Es richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens und der Anzahl der Unterhaltspflichten. Außerdem hängt es von der Anzahl der Bezüge pro Jahr ab. Wenn Sie Unterhaltsschulden haben, reduziert sich das Existenzminimum um 25%.
Hier geht's zum Pfändungsrechner unseres Dachverbands.
Falls sich Ihre Frage noch nicht beantwortet hat,
finden Sie weitere Informationen auf der Website unseres Dachverbands asb Schuldnerberatungen GmbH. Andernfalls können Sie sich auch jederzeit bei uns melden.