Häufig gestellte Fragen


Wo finde ich die Schuldenberatung?


Hier erfahren Sie, wie sie die Schuldenberatung in Ihrer Nähe finden.


Wie komme ich zu einem Beratungstermin?


Hier erfahren Sie, wie sie zum Beratungstermin kommen.

Warum muss ich mich persönlich bei der Schuldenberatung anmelden?

Aufgrund des Datenschutzes ist es notwendig, dass Sie sich selbst bei uns melden. Wir können keine Daten von Dritten aufnehmen, sonst könnte es passieren, dass Sie jemand ohne Ihr Wissen bei der Schuldenberatung anmeldet.

Ich möchte mich für eine*n Angehörige*n/Bekannte*n erkundigen?

Es besteht jederzeit die Möglichkeit ein telefonisches Beratungsgespräch mit einem*einer Berater*in bei uns zu führen.

Hierfür werden selbstverständlich keine Daten aufgenommen.

Ich habe nur ein geringes Telefonguthaben. Wie lange dauert das erste Gespräch?

Der erste Kontakt, Datenaufnahme und telefonische Beratung, dauert in etwa 15 Minuten.

Verfügen Sie über ein knappes Telefonguthaben, rufen wir Sie selbstverständlich gerne zurück.

Ist die Beratung kostenlos?

Ja, alle unsere Beratungsleistungen sind kostenlos.

Auch die Vertretung im gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren (“Privatkonkurs“) ist kostenlos.

Bekomme ich Auskünfte über Angehörige/Bekannte?

Nein, selbstverständlich nicht!

Alle Daten unserer Kund*innen unterliegen dem Datenschutz, Informationen können wir nur auf Wunsch unserer Kund*innen weitergeben.

Geben Sie Auskünfte oder Daten an Dritte weiter?

Nein, selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten mit größtmöglicher Vertraulichkeit und geben ohne Ihr Einverständnis keinerlei Informationen an Dritte (Arbeitgeber*in, Gläubiger*in,…) weiter.

Was kann ich im Vorfeld schon erledigen?


  • Zuerst verschaffen Sie sich bitte einen Überblick über ihre aktuellen Schuldenstände. Hierzu nehmen Sie mit Ihren Gläubiger*inen bzw. deren Vertreter*innen (Rechtsanwaltskanzlei, Inkassobüro) schriftlich Kontakt auf. Besonders hilfreich ist hierfür unser Online-Tool "SchuldenOnline".


  • Sollten Sie nicht wissen, wo Sie überall Außenstände zu begleichen haben, holen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksgericht einen Exekutionsregisterauszug – hier sind alle gerichtlich eingeklagten Forderungen ersichtlich.


  • Verschaffen Sie sich auch einen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Hierzu können Sie unser Einnahmen-Ausgaben-Formular verwenden, dieses finden Sie unter Formulare und Downloads.


  • Zahlen Sie immer ihre laufenden Kosten (Miete, Strom, laufender Unterhalt).


  • Kümmern Sie sich zuerst immer um gefährliche Schulden (siehe nächster Punkt).

  • Machen Sie keine neuen Schulden, wenn Sie bereits zahlungsunfähig sind! Wenn Sie in dieser Situation neue Schulden eingehen, könnte dies eine Betrugsanzeige nach sich ziehen!


  • Sammeln Sie ab sofort alle Unterlagen, die ihre finanzielle Situation betreffen (zB Schreiben von Gläubiger*innen oder deren Vertreter*innen). Am besten Sie sortieren und bewahren Sie in einer Mappe auf!


  • Drohen Ihnen Gehaltexekutionen? Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in darüber und sagen Sie ihm*ihr, dass Sie an einer Lösung ihrer finanziellen Schwierigkeiten arbeiten und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


  • Denken Sie an die Möglichkeit von Beihilfen (zB Wohnbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung) und informieren Sie sich darüber.

Was sind gefährliche Schulden?


Unter gefährlichen Schulden versteht man Schulden, die die Existenz bedrohen oder nachhaltige Konsequenzen zur Folge haben können:


Miete/Strom/Heizung/Gas

Ein bestehender Mietvertrag kann bei Mietrückständen gekündigt werden und im schlimmsten Fall kann es zu einer gerichtlich angeordneten Delogierung kommen. Bezahlen Sie Strom- oder Heizungskosten nicht, können diese abgeschaltet werden. Sollten Sie in diesem Bereich Rückstände haben, wenden Sie sich umgehend an die WOG Wohnungssicherung der Caritas.



Geldstrafen

Bezahlen Sie angeordnete Geldstrafen nicht, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe über Sie verhängt werden. Sollten Sie nicht den gesamten Betrag der Strafe zahlen können, setzen Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung und vereinbaren Sie leistbare Ratenzahlungen.

Ersatzfreiheitsstrafen werden regelmäßig bei Verwaltungs-, Finanz- und Gerichtsstrafen verhängt.


Alimente

Auch die Zahlung des laufenden Unterhalts gehört zu den Verpflichtungen, die regelmäßig geleistet werden müssen. Unterhaltsrückstände können zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.


Kontoüberziehung

Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Gehaltskonto immer im Haben führen. Im Zusammenhang mit Zahlungsproblemen bzw. Lohnexekution kann es sonst dazu führen, dass Sie über Ihr Existenzminimum nicht verfügen können.


Sind Ihnen Rückzahlungen möglich, zahlen Sie zuerst immer die gefährlichen Schulden!

Wie hoch ist mein Existenzminimum?

Die Höhe des Existenzminimums wird für jede Person individuell errechnet. Es richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens und der Anzahl der Unterhaltspflichten. Außerdem hängt es von der Anzahl der Bezüge pro Jahr ab. Wenn Sie Unterhaltsschulden haben, reduziert sich das Existenzminimum um 25%.

Hier geht's zum Pfändungsrechner unseres Dachverbands.


Falls sich Ihre Frage noch nicht beantwortet hat,

finden Sie weitere Informationen auf der Website unseres Dachverbands asb Schuldnerberatungen GmbH. Andernfalls können Sie sich auch jederzeit bei uns melden.