WIE
Die Berater*innen der Existenzsicherungsberatung betreuen die Betroffenen und deren finanzielle Belange in enger Kooperation mit den jeweiligen Therapeut*innen und Berater*innen der steirischen Suchtberatungseinrichtungen (Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark).
Durch die Existenzsicherungsb(eratung wird die Therapie von den Geldproblemen entlastet. In Fällen, in denen Einkommensverwaltung angebracht ist, wird mit der Zweiten Sparkasse kooperiert.
ZIELE
In der Existenzsicherungsberatung
werden folgende Ziele verfolgt:
06. Perspektiven sichern
Perspektiven für eine gesicherte wirtschaftliche Zukunft werden gemeinsam erarbeitet.
05. Stabilität schaffen
Die wirtschaftliche und soziale Situation wird stabilisiert.
Eine Regelung der laufenden finanziellen Angelegenheiten, Absicherung der Fixkosten und des Lebensbedarfs wird erarbeitet.
Budgetplänen werden erstellt und umgesetzt.
04. Unterstützungen abklären
Bei Bedarf wird eine Einkommensverwaltung (Geldmanagement) unterstützt.
ZUGUTERLETZT
Die Existenzsicherungsberatung ist immer ein Bestandteil der Glücksspielsuchtberatung und – therapie:
Online- und Lotteriespiele, Automaten und Poker: das Glücksspiel-Angebot ist groß, der Zugang leicht. Oftmals wird damit schon im Jugendalter der Grundstein für die Glücksspielsucht gelegt.
Gemeinsam mit der Fachstelle für Glücksspielsucht arbeitet die Existenzsicherungsberatung für Glücksspieler*innen und Angehörige im Präventionsprojekt "Spiel-sucht-Schulden" präventiv mit Jugendlichen.
In den Workshops werden mit Schüler*innen die vielfältigen Auswirkung der Glücksspielsucht auf das Leben und die Möglichkeiten aus dieser Spirale wieder auszusteigen, erarbeitet. Diese Workshops stehen unter dem Motto: Prävention, die auf Langzeitwirkung abzielt.
Schuldenprobleme haben für Arbeitnehmer*innen vielfältige Auswirkungen. Die daraus resultierende Belastungssituation führt häufig zu gesundheitlichen Problemen und beeinflusst auch die Situation am Arbeitsplatz.
Ein zielorientiertes Herangehen an die Schuldenproblematik – insbesondere eine erfolgreiche Schuldenregulierung – entlastet die Betroffenen, eröffnet ihnen neue Perspektiven, erhöht ihre Motivation im Alltag und am Arbeitsplatz.
Gehaltsexekutionen, die für Arbeitnehmer*innen abgewickelt werden müssen, bedeuten für die Lohnverrechnung einen erhöhten Aufwand.
Die Schuldnerberatung Steiermark entwickelt gemeinsam mit interessierten Unternehmen ein individuelles Kooperationsprojekt. Ziel ist es, betroffene Mitarbeiter*innen in der Regel durch ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) zu entschulden.
Die Umsetzung orientiert sich dabei auch an den Möglichkeiten und Wünschen des Unternehmens.
Die Schuldnerberatung Steiermark hat dabei zahlreiche Erfahrungen mit folgenden Abläufen gemacht:
Einbeziehung von Schlüssel-Mitarbeiter*innen im Unternehmen: Personalabteilung, Gesundheitsfachkräfte, Betriebsrät*innen
Thematisierung in unternehmensinternen Medien und Informationsveranstaltungen mit dem Ziel der Enttabuisierung.
Ausbildung von unternehmensinternen Ansprechpartner*innen zu internen Expert*innen
Inhaltliche Beratung in Zusammenhang mit betriebsinternen Unterstützungsmodellen für Arbeitnehmer*innen (Betriebsratsfonds, Sozialfonds, Gehaltsvorschüsse)
Abwicklung der Schuldenregulierung für die Arbeitnehmer*innen
Erhöhte Motivation und
Leistungsbereitschaft
Die Erfahrungen zeigen, dass betroffene Arbeitnehmer*innen durch die erfolgreiche Entschuldung besonders motivierte, leistungsbereite Mitarbeiter*innen sind, die durch ein solches Projekt auch eine starke Bindung an das Unternehmen aufweisen.
psychische
Entlastung
Ansprechpartnerin
Gabriele Grössbauer-Muster
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